the night has come at last.
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Bastard
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Bastard
Der Begriff Bastard bezeichnet jede Person, die außerehelich geboren worden ist. In den sterblichen Landen zumindest, ist ein beachtliches soziales Stigma damit verbunden, ein Bastard zu sein.

Gesetzliche Stellung
Bastarden ist es nicht erlaubt, die Ländereien und Titel ihrer Väter zu erben. Sie haben auch keinerlei Anspruch auf die Privilegien des Hauses, aus dem ihr Vater stammt. Es ist absolut vom Vater abhängig, wie das Kind aufgezogen oder behandelt wird. Dabei wird es als extrem ungewöhnlich betrachtet, wenn ein Bastard von seinem Vater in dessen eigenem Schloss oder Burg zusammen mit seinen rechtmäßigen Kindern aufgezogen wird.

Es ist dem König möglich, den Bastard eines Adeligen für rechtmäßig zu erklären, obwohl diese spezielle Order nur sehr schwer zu erlangen ist und selten erteilt wird. Normalerweise geschieht dies nur, wenn der Lord keine anderen rechtmäßigen Erben (oder männliche Kinder) hat, die den Namen seines Hauses weiterführen können.

Begrifflichkeit
Das Stigma der Unehelichkeit ist so groß, dass alle Bastarde, die von den Adelshäusern abstammen, einen bestimmten Nachnamen tragen müssen, der sie als Bastard kenntlich macht. Diese Nachnamen variieren je nach Region:

DER NORDEN: Eishauch
DER WESTEN: Sturmwind
DER OSTEN: Wisperwind
DER SÃœDEN: Lamenur

Dieses System wird allerdings nicht für Bastarde des gemeinen Volkes angewandt. Mindestens ein Elternteil muss Mitglied eines Adelshauses sein (in der Regel der Vater, aber nicht zwingend). Wenn beide Eltern, Mutter und Vater, bürgerlich sind, kann das Kind keinen speziellen Nachnamen tragen.

Das gemeine Volk von (KÖNIGREICHNAME EINFÜGEN) benutzt genau genommen gar keine Nachnamen. Deswegen ist das Tragen eines Bastardnachnamens gleichzeitig ein Zeichen des gehobenen Standes und ein Schandmal. Jeder, der einer Person mit Bastardnachnamen begegnet, wird sofort wissen, dass sie nicht einfach nur ein Bastard, sondern der Bastard eines Adligen ist.

Bastarde benutzen ihre speziellen Nachnamen nur, wenn sie öffentlich von ihrem adligen Elternteil anerkannt worden sind. In so einem Fall kümmert sich meist der adlige Elternteil darum, dass das Kind gut versorgt ist oder sendet Geld als Unterstützung. Allerdings ist es extrem ungewöhnlich für einen Adligen, seinen Bastard im eigenen Haushalt aufzuziehen.

Es gibt keine besondere Unterscheidung zwischen Bastarden, die nur einen adligen Elternteil haben oder solchen, deren Eltern beide Adlige sind. Allerdings passiert es in der Praxis viel häufiger, dass ein Adliger das Kind einer Dame von Adel anerkennt als das einer Bürgerlichen.


Die Bastardnachnamen sind abhängig von der Region, in der das Kind geboren wurde, das bedeutet, dort wo die Mutter herkommt, nicht der Vater.